Und selbst wenn die damalige Berechnung und Auswertung der Überbauungsziffern (Beschwerdeantwortbeilage 7) für die Zwecke des Planungsprozesses zur Ermittlung der Überbauungs- und Grünflächenbestände genügt hätte, war und ist auf jeden Fall der Ansatz der Stadt unzureichend und kritisch zu würdigen, bloss darauf zu achten, wie viele der Grundstücke eine ÜZ von mehr als 0.35, 0.3 und 0.25 oder eine GZ von weniger als 0.6, 0.55 oder 0.45 aufweisen, auf der anderen Seite aber die mit solchen Nutzungsziffern bewirkten Möglichkeiten zur Erhöhung der horizontalen Baudichte völlig auszublenden; und dies in Quartieren, die sich durch aus-