Der Abteilung Raumentwicklung gehören Raumplaner an, die durchaus einschätzen können, was in welcher Situation die ÜZ und die GZ zu leisten vermögen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Abteilung Raumentwicklung ihre Zweifel daran, ob mit einer ÜZ von 0.35 und einer GZ von 0.45 die bestehende Bebauungsstruktur mit Blick auf die erheblichen Nutzungsreserven (auf den vielfach "ansehnlichen" Grundstücken) erhalten werden kann, durch die vorhandenen Unterlagen nicht ausgeräumt sah. Im Übrigen empfahl sie der Stadt auch die Offenlegung jener Abklärungen, derentwegen eine Übernahme der GZ aus der Gartenstadt-Richtlinie von 0.6 als unrealistisch eingestuft wurde.