Weiterentwicklung andererseits nur angemessen bewerten, gewichten und gegeneinander abwägen, wenn sich die erwähnten Auswirkungen einigermassen abschätzen lassen. Die der Stadt im Planungsprozess offenbar vorgelegene Berechnung und Auswertung der Überbauungsziffern (Beschwerdeantwortbeilage 7) war dafür wenig geeignet. Das geht auch aus dem abschliessenden Vorprüfungsbericht vom 10. April 2017 (S. 8) hervor, worin sich die Abteilung Raumentwicklung des BVU wie folgt äusserte: