Müsste die ÜZ gesenkt werden, um das Erhaltungsziel hinsichtlich der Bebauungsstruktur zu erreichen, wäre im Gegenzug die GZ zu erhöhen; denn mehr als 20 % versiegelte Flächen rechtfertigten sich auch aus Sicht der Stadt in den Gartenstadtzonen nicht (vgl. dazu Planungsbericht, S. 75) und würden dem Erhaltungsziel der Durchgrünung der Quartiere klar zuwiderlaufen. Entgegen der Argumentation der Stadt auf S. 26 der Replik kann eine Differenz von 0.1 (entsprechend 10 % der Grundstückfläche) bei der GZ erhebliche Auswirkungen auf das Erscheinungsbild im Hinblick auf die Durchgrünung der Quartiere haben.