Doch gilt es mit den Beschwerdeführern zu bedenken, dass eine Erhöhung des Grünflächenteils gewöhnlich keine grösseren Investitionen vernichtet, indem bei grösseren Umbauten oder Ersatzneubauten einzig bestehende versiegelte Flächen zu reduzieren wären. Hinzu kommt, dass der Grünflächenanteil bei einem namhaften Teil der erwähnten 406 Grundstücke (132) nur unwesentlich (10 % oder weniger) unter der Marke von 0.55 liegt, womit sich der Anteil der Grundstücke mit wesentlich zu kleinen Grünflächen auf 274 oder 32,1 % verringert. - 41 -