So wäre bei einer ÜZ von 0.35 und einer Grundstücksgrösse von 1'000 m 2 die maximale Gebäudelänge von 22 m nur dann eine echte Einschränkung, wenn eine Breite des Gebäudes von weniger als rund 16 m vorgesehen ist. Dazu ist anzumerken, dass 716 von insgesamt 859 Grundstücken zum Teil erheblich weniger als 1'000 m2 messen. Das entspricht einem Anteil von über 83 % der Grundstücke, bei denen von vornherein davon auszugehen ist, dass eine Gebäudelänge von mehr als 22 m neben der ÜZ von 0.35 keine echte zusätzliche Schranke darstellt.