5.3. 5.3.1. Die im vorliegenden Verfahren vom Stadtrat veranlasste GIS-Auswertung (Beschwerdeantwortbeilagen 1–5) widerlegt die Annahme der Vorinstanz, eine ÜZ von 0.35 orientiere sich (zu einem grossen oder auch nur erheblichen Teil) an den bestehenden Bebauungsstrukturen in den Gartenstadtzonen. Tatsächlich liegt die ÜZ bei 694 von insgesamt 859 untersuchten Grundstücken, mithin bei einem Anteil von 80,8 % dieser Grundstücke, bei unter 0.25. Nur auf knapp 20 % der Grundstücke würden die bestehenden Überbauungen durch eine ÜZ von 0.25 somit rechtswidrig.