Die ÜZ und die GZ seien keine unbekannten Planungsinstrumente, auch wenn sie im Kanton Aargau nicht verbreitet seien. Es sei auch allgemein üblich, anerkannt und letztlich unabdingbar, ein Ortsbild im Zusammenhang mit geplanten Änderungen zunächst auf die im Bestand prägenden Faktoren (Bebauung und Freiräume) hin zu untersuchen. Ohne - 37 -