Eine Unterschreitung einer GZ von 0.55 sei nur mit übermässig grossen Bauten und einem zu hohen Versiegelungsgrad der übrigen Grundstücksfläche zu erwarten, was der angestrebten Erhaltung der baulichen Strukturen und der Durchgrünung zuwiderlaufe. Es mache auch wenig Sinn, auf eine Arbeitshilfe zu referenzieren, die eine GZ von 0.45 in allgemeiner Weise als grosszügig einstufe, aber darauf zu verzichten, die im schutzwürdigen Bestand effektiv vorhandenen Grünflächenanteile als Referenz aufzunehmen und die Auswirkungen einer allfälligen Reduktion zu reflektieren.