mit überwiegend versiegelter Fläche. Folglich seien Verbesserungen möglich, ohne dass davon grosse Investitionen betroffen wären. Versiegelte Flächen verkörperten keine relevanten Investitionen. Der Verstoss gegen die GZ lasse sich in aller Regel mit bescheidenen Mitteln korrigieren. Insofern sei die Haltung der Stadt, wonach unbedingt zu vermeiden sei, dass der Bestand durch neue Vorschriften rechtswidrig werde, zu relativieren. Eine Unterschreitung einer GZ von 0.55 sei nur mit übermässig grossen Bauten und einem zu hohen Versiegelungsgrad der übrigen Grundstücksfläche zu erwarten, was der angestrebten Erhaltung der baulichen Strukturen und der Durchgrünung zuwiderlaufe.