Dass eine GZ von 0.6 keine sinnvolle Bebauung der Grundstücke erlaube, werde zwar behauptet, aber nicht dargelegt. Der Stadtrat verkenne die Problematik, die sich daraus ergebe, dass durch eine GZ von 0.6 ein erheblicher Teil der Grundstücke (62 %) ins Unrecht versetzt werde. Eine zu geringe Grünfläche ergebe sich in der Regel aus einer Umgebungsgestaltung - 36 -