Geradezu willkürlich erscheine die Annahme, eine GZ von 0.45 bewahre die Durchgrünung, wenn man auf einen Grünflächenbestand von 0.7 gemäss Gartenstadt-Richtlinien abstelle. Doch auch die GIS-Auswertung ergebe mit rund 55 % einen deutlich höheren Grünflächenbestand als eine GZ von 0.45. Dieser setze sich aus Grundstücken mit einem übergrossen und solchen mit einem eher geringen Grünflächenanteil zusammen. Tendenziell vermindere sich der Anteil der übergrossen Grünflächen, während die Bestandesgarantie zu geringe Grünflächenanteile perpetuiere. Infolgedessen werde der tatsächliche Grünflächenanteil schliesslich sogar unter dem gesetzlich geforderten Wert von 0.45 liegen.