von 0.35 und eine GZ von 0.45 in Kombination mit einer hohen AZ von 0.5/0.6 zu einem erheblich negativen Einfluss auf die zukünftige bauliche Struktur und die Begrünung der Gartenstadtquartiere. Die in § 17 Abs. 1 BNO normierten Ziele der grosszügigen Durchgrünung und der Erhaltung der Bebauungsstruktur würden durch die zugelassenen Überbauungsmöglichkeiten, die eine neue Grundmassstäblichkeit schaffen würden, torpediert. Die von der Stadt ergriffenen Mittel zur Umsetzung des ISOS seien insofern nicht "milder", sondern schlicht ungeeignet, weil unwirksam.