Mit einer ÜZ von 0.35 würden die Erhaltungsziele des ISOS unter gleichzeitiger Ermöglichung einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen sichergestellt. Die von den Beschwerdeführern vorgenommene Erhebung, wonach das statistische Mittel der ÜZ bei 232 untersuchten Liegenschaften bei 0.19 liege, so dass eine ÜZ von 0.35 praktisch einer Verdoppelung gleichkomme, sei nicht einschlägig. Den Gartenstadtzonen seien total 922 Parzellen zugewiesen. Der Stadtrat habe sich bei der Festlegung der ÜZ an der bestehenden und zu erhaltenden Struktur orientiert.