Es sei nicht erforderlich, jeden einzelnen Schritt in der Entscheidfindung konkret darzulegen, zumal hier eine Kombination von mehreren Instrumentarien den Erhaltungszielen des ISOS diene. Weder das ISOS noch das ENHK-Gutachten Zelgli machten konkrete Angaben zur Höhe der zur Zielerreichung benötigten GZ. Die getroffenen Festlegungen seien eine Planungslösung, die auf dem Wege der Interessenabwägung zu Stande gekommen sei. Gemäss der Arbeitshilfe zur Integration der IVHB in die BNO sei eine GZ von 0.45 im Vergleich zu anderen Lösungen grosszügig.