werde das ISOS in der Gartenstadt angemessen umgesetzt und nach Massgabe des der Planungsbehörde zustehenden Ermessensspielraums berücksichtigt. Die Abteilung Raumentwicklung habe diesbezüglich keinen Genehmigungsvorbehalt angebracht. Ihr Hinweis im Vorprüfungsbericht (S. 8), wonach nicht abschliessend geklärt sei, ob mit einer ÜZ von 0.35 und einer GZ von 0.45 in Kombination mit einer Gebäudelänge von 22 m die wichtigen strukturellen Qualitäten der Gartenstadtquartiere tatsächlich angemessen gewahrt werden könnten, rühre daher, dass bis anhin in der Stadt Aarau keine Erfahrungen mit diesen Instrumenten gemacht worden seien.