Bauvolumina die Punktbebauung (im Gegensatz zu Zeilen), die grosszügige Durchgrünung sowie die Gestaltung des Strassenraums mit Vorgärten, Gartenmauern, Zäunen, Hecken usw. durchgehend beibehalten werden (vgl. Planungsbericht, S. 48). Eine Verdichtung im "beschränkten Mass" hält im Übrigen auch die ENHK für zulässig (ENHK-Gutachten Zelgli, S. 7). Die Zielsetzung der massvollen Verdichtung, die für sich genommen keine quantifizierbaren Vorgaben zu den konkreten Erweiterungs- und Ausbaumöglichkeiten in den Gartenstadtzonen macht, ist vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden.