Eine "gewisse" Verdichtung im Sinne der Anpassung an die heutigen (Wohn-)Ansprüche soll vor allem in den äusseren Bereichen der Gartenstadtquartiere (Bereiche II gemäss Gartenstadt-Richtlinien) ermöglicht werden, unter Wahrung der städtebaulichen Struktur und der Aussenraumqualität, während in den inneren Bereichen (Bereiche I gemäss Gartenstadt-Richtlinien) eine integrale Erhaltung der Quartierstruktur angestrebt wird (REL, S. 51).