Um diesen Zustand zu erhalten, wurden die Gartenstadt-Richtlinien (Beschwerdebeilage 12) erlassen, die mit der vorliegenden Gesamtrevision Nutzungsplanung bzw. der streitigen Zonenvorschrift zu den Gartenstadtzonen (§ 17 BNO) grundeigentümerverbindlich umgesetzt werden sollen (Planungsbericht, S. 48 und 75). Somit steht fest, dass beide den Zonen GS2 und GS3 zugewiesenen Gartenstadtquartiere Zelgli und Gönhard weiterhin im Sinne des ISOS-Eintrags (hinsichtlich ihrer Bebauungsstruktur) erhaltungswürdig sind und die Erhaltungsziele des ISOS in zeitlicher Hinsicht bzw. aufgrund der baulichen Entwicklung seit der Inventarisierung von