Wird – wie hier – von einer "massvollen" Verdichtung gesprochen, wird damit impliziert, dass in dieser Zone nicht schwerpunktmässig auf eine innere Verdichtung hinzuwirken ist. Wird in derselben Zonenvorschrift daneben noch ein Erhaltungsziel formuliert, wird mit der zusätzlichen Erwähnung der "massvollen Verdichtung" zum Ausdruck gebracht, dass in dieser Zone höchstens eine begrenzte bauliche Weiterentwicklung stattfinden darf, sofern sie das gesetzte Erhaltungsziel nicht zu stark gefährdet.