Zur Berücksichtigung des Erhaltungsziels B gemäss ISOS gebe es verschiedene Varianten und Begründungen. Es gehe nach Ansicht des Stadtrats nicht darum, die Gartenstadtzonen in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen, sondern eine moderne städtebauliche Entwicklung zuzulassen. Das widerspreche weder den Erhaltungszielen des ISOS noch den Ausführungen im ENHK-Gutachten Zelgli (Beschwerdeentscheid, Erw. 7.15).