Bereits der Richtplan verweise darauf, dass auch in ISOS-Gebieten eine Verdichtung möglich sein soll. Diese Vorgabe sei auch ins REL aufgenommen worden und werde nun im Rahmen der Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung umgesetzt. Die Erhaltungsziele des ISOS müssten durch die planenden Behörden präzisiert, "übersetzt" und auf ihre Aktualität überprüft sowie alsdann mit den weiteren kantonalen und kommunalen Schutzinteressen abgestimmt werden. Die Idee sei demnach nicht, sie direkt und ohne jede Konsolidierung in die Nutzungsplanung einfliessen zu lassen.