In diesem Sinne sei eine Verdichtung der Gartenstadtzonen zwar zulässig, aber nur dann, wenn die strukturelle Erhaltung sichergestellt sei. Der Schluss, der typische Quartiercharakter gehe mit einer "massvollen" Verdichtung verloren, sei unzulässig (Beschwerdeentscheid, Erw. 7.13). Es treffe zwar zu, dass allein mit einer Erhöhung der baulichen Dichte kein echter Beitrag zur Innenentwicklung geleistet werde, da damit nur der Flächenkonsum pro Person erhöht werde. Bei der Verdichtung nach innen gehe es aber nicht bloss um eine personelle Verdichtung, sondern um eine hochwertige Siedlungsentwicklung - 29 -