0.50/0.60) nicht geeignet seien, das von ihr angestrebte Ziel, den Erhalt der baulichen Struktur und die grosszügige Durchgrünung der Gartenstadtquartiere, zu erreichen. Eine ÜZ von 0.35 und eine GZ von 0.45 schafften bei 97 % aller ausgewerteten Liegenschaften erhebliche Nutzungsreserven und bei knapp 80 % davon Versiegelungsreserven. Damit werde das Erhaltungsziel klar verfehlt. Auf der anderen Seite könne kein spezifisches Verdichtungsziel im Sinne der Bewältigung des Siedlungsdrucks ausgemacht werden und die Eigentumsgarantie sei nur am Rande von der seitens der Beschwerdeführer vorgeschlagenen Senkung der ÜZ und Erhöhung der GZ betroffen.