Mit der Veranlassung der erst im Beschwerdeverfahren vorgelegten GIS- Auswertung zu den Überbauungs- und Grünflächenbeständen in den Gartenstadtzonen habe die Stadt eingeräumt, dass sie bislang nicht über die für eine faktenbasierte Interessenabwägung unverzichtbaren Grundlagen verfügt habe, um sich mit der notwendigen planerischen Tiefe mit den für die Gartenstadtzonen definierten Planungszielen auseinanderzusetzen. Die GIS-Auswertung quantifiziere die in den 1980er-Jahren aufgenommene "lockere, stark durchgrünte Bebauungsstruktur" und zeige, dass die von der Stadt festgesetzten Parameter (GZ von 0.45, ÜZ von 0.35 und AZ von