Es sei offensichtlich, dass die bestehende Struktur einer Überbauung nur gewahrt werden könnte, wenn sich die Bauvorschriften am typischen Bestand der Bauten und Gartenräume orientierten. Auch das im ISOS vorgesehene Erhaltungsziel B verlange, dass der Abriss der bestehenden Bauten und deren Ersatz durch Neubauten nicht die Regel bilden solle. Vielmehr seien die Anreize so zu setzen, dass die Erhaltung der bestehenden Bauten auch ökonomisch Sinn mache, was gerade nicht der Fall sei, wenn der überwiegende Teil der Liegenschaften über beträchtliche Nutzungsreserven verfüge.