Vermutlich seien diesbezüglich gar keine Abklärungen erfolgt. Die Senkung der GZ von 0.6 auf 0.45 sei massiv und lasse sich nicht mit einer etwas anderen Definition der Grünflächen in der IVHB erklären. Die Stadt hätte Erhebungen zum typischen Bestand an Nutzungsmassen und Freiraumqualitäten in diesen Quartieren vornehmen müssen, um daraus auf die durch die geplanten Nutzungsziffern entstehenden Nutzungsreserven schliessen und die sich daraus ergebenden Veränderungsmöglichkeiten mit Auswirkungen auf das Erhaltungsziel des ISOS abschätzen zu können, was sie versäumt habe. Die fehlende Bestandesaufnahme im Planungsprozess habe eine rechtmässige Interessenabwägung verunmöglicht.