Im Planungsbericht sei trotz der im abschliessenden Vorprüfungsbericht der Abteilung Raumentwicklung des BVU vom 10. April 2017 (nachfolgend: Vorprüfungsbericht) aufgeworfenen Frage, ob die getroffenen Festlegungen tatsächlich geeignet seien, die wichtigen strukturellen Qualitäten der Gartenstadtzonen zu erhalten, nicht aufgezeigt worden, wie dieses Ziel mit einer AZ von 0.5 respektive 0.6, einer ÜZ von 0.35 und einer GZ von 0.45 erreicht werden könne. Desgleichen sei die Frage unbeantwortet geblieben, weshalb die Umsetzung der in den Gartenstadt-Richtlinien enthaltenen GZ von 0.6 nicht realistisch sein soll. Vermutlich seien diesbezüglich gar keine Abklärungen erfolgt.