Das wiederum stehe mit dem Erhaltungsziel des ISOS in Widerspruch. Gleichzeitig mache die Stadt für die Gartenstadtzonen keine Vorgaben zur Erhöhung der Belegungsdichte, womit es letztlich darum gehe, die Wohnfläche pro Einwohner zu vergrössern. Das laufe dem Ziel der inneren Siedlungsentwicklung zuwider und entspreche keinem öffentlichen Interesse.