2020 (Beschwerdeantwortbeilagen 1–5; nachfolgend: GIS-Auswertung) mit der Beschwerdeantwort des Stadtrats, scheinen aber auch die Beschwerdeführer davon auszugehen, dass sich ihr Standpunkt auch ohne ein weiteres ENHK-Gutachten bzw. der besonderen Sachkunde der ENHK erhärten lässt (vgl. Replik, S. 15 f. Rz. 35). Dem ist nachfolgend auf den Grund zu gehen.