Auch ein grosses oder erhebliches Ermessen erfordert (sogar erst recht) eine korrekte Interessenabwägung in voller Kenntnis aller Auswirkungen, die von einer konkreten Planung ausgehen und unter Umständen nur von Personen mit dem notwendigen Sachverstand richtig eingeschätzt werden können. Entgegen der Annahme der Vorinstanz ist die ENHK sodann dazu berufen, auch Rechtsfragen zu beurteilen, weil sie sich aufgrund des Gegenstands ihres Gutachtens (ungeschmälerte Erhaltung oder grösstmögliche Schonung eines Schutzobjekts) neben der Konkretisierung der Schutzziele des ISOS damit befassen muss, welches Ausmass und Gewicht Beeinträchtigungen