Die in den TRB dargestellte Methode zur Berechnung des Baulandbedarfs (anhand des Flächenbedarfs pro Einwohner oder pro Beschäftigten-Voll- zeitäquivalent bzw. eines dafür berechneten Medianwerts für verschiedene Gemeindetypen, der nicht überschritten werden darf) ist massgebend für die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen zum Thema Bauzonen, insbesondere bezüglich der gesamten Grösse der Bauzonen im Kanton. Für die Verteilung der Bauzonen innerhalb des Kantons auf die Gemeinden spielt diese Methode keine Rolle; die Methodenwahl obliegt in diesem Bereich den Kantonen.