3.3. 3.3.1. Art. 2 Abs. 1 NHG enthält eine nicht abschliessende Aufzählung von Bundesaufgaben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts kann eine Bundesaufgabe auch dann vorliegen, wenn in bestimmten Rechtsgebieten eine kantonale Behörde verfügt hat. Voraussetzung für das Vorliegen einer Bundesaufgabe ist in erster Linie, dass die angefochtene Verfügung eine Rechtsmaterie betrifft, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt - 22 -