Dass die in diesem Gutachten kritisierte AZ von 0.6 in der Zone GS3 beibehalten werde, bedeute noch keine mögliche Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts. Die Stadt orientiere sich an den bestehenden Baumassen und treffe mit § 17 Abs. 2 BNO anstelle einer reduzierten Ausnützungsziffer andere Festlegungen, mit denen sich die baulichen Aktivitäten in den Gartenstadtquartieren zwecks Erhalt des Quartiercharakters begrenzen liessen. Ausserdem könnten die Baumasse im Einzelfall immer noch nach unten korrigiert werden, falls das Erhaltungsziel durch die volle Ausschöpfung der Grundmasse beeinträchtigt würde. Insgesamt sei somit den Empfehlungen der ENHK im Gutachten Zelgli nachgelebt worden.