Zwar werde der Katalog der Bundesaufgaben (durch die bundesgerichtliche Rechtsprechung) laufend erweitert. Eine ursprünglich kantonale oder kommunale Aufgabe könne sich aber nur aufgrund besonderer Umstände zu einer Bundesaufgabe entwickeln, so etwa im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens, das eine Innenentwicklung, die Schliessung einer Baulücke oder die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes zum Gegenstand habe. Diese besonderen Umstände lägen bei einer umfassenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung, die unter anderem auch ein ISOS-Gebiet betreffe, nicht vor.