Ausschöpfung der Grundmasse beeinträchtigt würden, könne der Stadtrat anhand der implementierten Ausnahmebestimmung reduzierte Grundmasse festlegen. Zur Beurteilung quartierrelevanter Themen setze der Stadtrat eine Fachkommission ein. Insbesondere die strassenseitigen Vorgärten seien für das Erscheinungsbild der Gartenstadtquartiere wesentlich. So dürften u.a. nur begrenzt Klein- und Anbauten errichtet werden; Zugänge, Zufahrten und Hartbeläge seien beschränkt; Abgrabungen von Untergeschossen und Aufschüttungen von Gärten seien zu vermeiden.