Anhang 1 IVHB). Abklärungen im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision hätten gezeigt, dass die Überführung des Grünflächenziffer-Richtwerts gemäss Garten- stadt-Richtlinien (von 0.6) nicht realistisch sei. In Kombination mit der Überbauungsziffer von 0.35 werde die Strukturerhaltung aber auch mit einer Grünflächenziffer von 0.45 gewährleistet. Auf den verbleibenden 20 % der anrechenbaren Grundstücksfläche dürften beispielsweise versiegelte Abstell- oder Gartensitzplätze errichtet werden. Die meisten bestehenden Bauten in den Zonen GS2 und GS3 erfüllten diese Bestimmungen. Nur wenige Fälle würden dadurch widerrechtlich.