Im Vergleich zu den bisherigen Zonen W3 und W3bis bleibe die Ausnützungsziffer (AZ) in der Zone GS3 mit 0.6 gleich. Für die Zone GS2 werde die AZ der heutigen Zone W2 von 0.5 übernommen, die 0.1 über derjenigen der heutigen Zone E liege. Diese AZ erlaubten eine massvolle Verdichtung (S. 75 f.). Mit dem Ziel der Wahrung des Charakters sei in der Gartenstadtzone GS3 in Abweichung zur allgemeinen Regel einer AZ von 0.25 pro Geschoss eine tiefere AZ von 0.6 festgelegt worden (Planungsbericht, S. 91). Um die ortstypische Bauweise in besonderem Mass aufrechtzuerhalten, werde die Gebäudelänge in den Gartenstadtzonen auf 22 m beschränkt (Planungsbericht, S. 93).