Die bisher nur behördenverbindlichen Richtlinien würden nun in der Gesamtrevision der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich mit den Zonen GS2 und GS3 umgesetzt. Der Perimeter basiere auf den Planungszielen und Handlungsempfehlungen des REL, auf dem ISOS, der Ortsbildstudie Gartenstadt und den Gartenstadt-Richtlinien, wobei die letzteren nur die Gebiete im Gönhard und Zelgli, nicht aber im Rössligut behandelt hätten (Planungsbericht, S. 48 und 75). Die Gartenstadt-Richtlinien könnten damit aufgehoben werden, aber bildeten zusammen mit der Ortsbildstudie weiterhin eine wertvolle Grundlage für die Auslegung der Zonenvorschriften (Planungsbericht, S. 90).