Hauptinhalt der auf der Ortsbildstudie Gartenstadt basierenden Gartenstadt-Richtlinien sei die Erhaltung der Struktur der Gartenstadt, das heisst der Punktbebauung (im Gegensatz zu Zeilen), der grosszügigen Durchgrünung der Gärten und der Gestaltung des Strassenraums mit Vorgärten, Gartenmauern, Zäunen, Hecken usw. Die bisher nur behördenverbindlichen Richtlinien würden nun in der Gesamtrevision der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich mit den Zonen GS2 und GS3 umgesetzt.