Zu den Gartenstadtzonen heisst es, § 17 BNO enthalte einen spezifischen Strukturschutz (Planungsbericht, S. 21). Eine massvolle Weiterentwicklung soll unter Berücksichtigung der gewachsenen Strukturen möglich sein (Planungsbericht, S. 40). Eine Steigerung der Einwohnerzahl pro ha überbautes Gebiet (auf das Ziel von 70p/ha gemäss kantonalem Richtplan) ist in - 17 -