Die Ziele der Richtlinien waren unter anderem, den durchgrünten Quartieren, die wesentlich zur Identität und Lebensqualität beitragen, in besonderem Masse Sorge zu tragen, die Erhaltung und stadtverträgliche, behutsame Erneuerung der Gartenstadtquartiere, die Beibehaltung eines hohen Grünanteils und einer hohen Qualität der Aussenraumgestaltung, die Respektierung der Quartierstruktur bei der Erneuerung der Bausubstanz und der Schutz von kulturhistorisch und architektonisch wertvollen Garten- und Bausubstanzen. Als wesentliche Elemente der Siedlungsgestaltung wurden ein feinmaschiges Erschliessungssystem, Vorgärten als Abgrenzung