nachfolgend Ortsbildstudie Gartenstadt). Der Geltungsbereich der Richtlinien umfasste unter anderem die heutigen Gartenstadtzonen GS2 und GS3, wobei zwischen einem Bereich I mit uneingeschränkter Geltung der Richtlinien zwecks integraler Erhaltung der Quartierstruktur und einem Bereich II mit eingeschränkter Geltung der Richtlinien und hohen Anforderungen an die Bebauung und die Gestaltung des Aussenraums durch grundsätzliche Anlehnung an die Richtlinie unterschieden wurde. Der Bereich I galt insbesondere für einen Grossteil der Gartenstadtquartiere westlich der Entfelderstrasse (Zelgli).