1.3. Für die Beurteilung von Bauvorhaben in den Gartenstadtquartieren wurden zusätzlich zu den jeweiligen (altrechtlichen) Zonenvorschriften vom Stadtrat am 12. November 2012 beschlossene, per 1. Dezember 2012 in Kraft gesetzte Richtlinien (Beschwerdebeilage 12; nachfolgend: Gartenstadt- Richtlinien) herangezogen, die allerdings nicht grundeigentümerverbindlich waren und insofern nicht durchgesetzt werden konnten. Vielmehr wurde auf die Eigenverantwortung von Bauherrschaften und Projektverfassern und eine möglichst frühzeitige Beratung bauwilliger Personen gesetzt, um quartierverträgliche Bauvorhaben zu fördern.