Im Rahmen eines umstrittenen Neubauvorhabens auf der in der damaligen Wohnzone W3bis gelegenen Parzelle Nr. xxxx an der S.-Strasse holte der Regierungsrat bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein Gutachten ein (vgl. dazu auch den Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2015.179 vom 14. Juni 2016). In ihrem Gutachten vom 15. Juli 2014 (Beschwerdebeilage 10;