1.2. Bis zu der am 27. August 2018 beschlossenen Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland kannte die BNO noch keine Gartenstadtzonen. Die ISOS-Gebiete 14 und 15 waren der Einfamilienhauszone (E) und den verschiedenen Wohnzonen (W2, W3 und W3 bis) zugewiesen. Spezielle Gestaltungsvorschriften galten dabei lediglich für die Wohnzone W3bis, die der strukturellen Erhaltung und massvollen Verdichtung der zentrumsnahen, durch eine starke Durchgrünung geprägten Wohnquartiere mit weitgehend einheitlicher Bebauungsstruktur diente (§ 7 Abs. 1 aBNO in der bis 18. Dezember 2019 in Kraft stehenden Fassung vom 24. März 2003).