Neben diesen kategorisierten Erhaltungszielen (gemäss L-Blatt und Erläuterungsblatt) wurden für die Gebiete 14 und 15 die folgenden speziellen Erhaltungshinweise formuliert: "Generelles Abbruchverbot in den ausgedehnten Wohnquartieren im Süden (G 14, 15). Die Qualität dieser Bebauungen liegt in ihrer grossen Ausdehnung und Homogenität."