ist gemäss den Erläuterungen zum ISOS das Erhalten der Struktur gemeint; die Anordnung und Gestalt der Bauten und Freiräume sind zu bewahren, die für die Struktur wesentlichen Elemente und Merkmale integral zu erhalten. Als generelle Erhaltungshinweise sind der Abbruch von Altbauten nur in Ausnahmefällen zuzulassen und besondere Vorschriften für Umbauten und zur Eingliederung von Neubauten zu erlassen. Neben diesen kategorisierten Erhaltungszielen (gemäss L-Blatt und Erläuterungsblatt) wurden für die Gebiete 14 und 15 die folgenden speziellen Erhaltungshinweise formuliert: "Generelles Abbruchverbot in den ausgedehnten Wohnquartieren im Süden (G 14, 15).