6. Mit Beschwerdeantwort vom 14. September 2020 beantragte der Stadtrat die kostenfällige Abweisung der Beschwerde sowie die Abweisung der prozessualen Anträge der Beschwerdeführer, soweit diese nicht mit dem beigelegten Bericht der Ackermann + Wernli AG vom 6. August 2020 ("GIS-Auswertung Gartenstadt Grünflächenziffer, Überbauungsziffer, Gebäudelängen"; Beschwerdeantwortbeilagen 1–5) erfüllt worden seien.