5. Mit Verfügung vom 18. Mai 2020 sistierte der instruierende Verwaltungsrichter das Verfahren antragsgemäss bis 14. Juli 2020. Auf entsprechendes Ersuchen des Stadtrats vom 6. Juli 2020 erhielt dieser für die Beschwerdeantwort eine letztmalige Fristerstreckung bis 14. September 2020.